1- Anmeldung des Wohnortes beim Bürgeramt:
Es ist der erste Schritt, der getan werden muss, wenn Sie in Deutschland ankommen und eine Wohnung finden. Sie sollen Ihren Reisepass und den Wohnungsmietvertrag mitbringen, wenn Sie können, andernfalls dem Beamten mitteilen, dass Sie in einer internen Wohnung des Krankenhauses leben und geben die Adresse des Krankenhauses selbst, falls Sie keine Wohnung haben oder keinen Mietvertrag erhalten.
Das Bürgeramt ist im Rathaus und heißt manchmal auch Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro.
2- Eröffnung eines Bankkontos zur Überweisung des monatlichen Gehalts an:
Es empfiehlt sich, ein Girokonto zu eröffnen, und es gibt mehrere Banken, die diesen Service unter bestimmten Bedingungen kostenlos anbieten, z. B. dass das monatliche Gehalt einen bestimmten Betrag nicht unterschreitet.
3- Erhalt einer Steueridentifikationsnummer:
Es ist Ihre eigene Nummer, die Sie vom Finanzamt bekommen, sie ändert sich lebenslang nicht und Sie müssen sie aufbewahren, weil Sie die für die Beantragung der Steuerbescheinigung am Jahresende benötigen. Gleichzeitig erhalten Sie die Steuerklasse. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der, von Ihnen zu entrichtenden Steuern, und beeinflüsst das monatliche Gehalt, das Sie am Ende netto erhalten.
4- Anmeldung bei der Krankenkasse und Erhalt einer Versichertenkarte:
Dieser Schritt kann von der Krankenhausverwaltung unterstützt werden, wo Sie einen Termin mit einem Mitarbeiter der Krankenkasse vereinbaren. Nach spätestens 3 Wochen erhalten Sie Ihre KV-Karte per Post.
5- Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis:
Dieser Schritt ist bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsplatzes jedes Mal für alle, die in Deutschland arbeiten, erforderlich, außer für diejenigen, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder eine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
6- Anmelden bei der Landes-Ärztekammer in dem Bundesland, dem das Ärztekammerkrankenhaus angehört:
Nach Beginn der ärztlichen Tätigkeit erhalten Sie per Post die Anmeldeunterlagen für die obligatorische Mitgliedschaft in der Ärztekammer.
7- Anmeldung beim ärztlichen Versorgungswerk Ihrer Landesärztekammer und Beantragung der Befreiung von der Rentenversicherung:
Nachdem Sie Ihre Anmeldung bei der Ärztekammer bestätigt haben, erhalten Sie eine weitere Mail von dem ärztlichen Versorgungswerk, das is das Rentensystem für Ärzte. Da alle in Deutschland arbeitenden und wohnenden Personen einer Rentenversicherung namens Deutsche Rentenversicherung unterliegen, sind die Ärzte in Deutschland jedoch durch eine Sonderregelung von der Rentenversicherung befreit. Sie müssen sich aber beim Versorgungswerk anmelden und dort die monatlichen Beiträge entrichten.
Sie erhalten auch einen Antrag auf Befreiung von der gesetztlichen Rentenversicherung und den Eintritt in die Ärzteversorgung, und dieser Befreiungsschritt ist sehr wichtig und muss bei jedem Arbeitsplatzwechsel erfolgen, auch wenn es im selben Krankenhaus ist und der derselben Fachrichtung innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten ab Vertragsbeginn, sonst müssen Sie zweimal auf einmal bezahlen!
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