Die Jordanische Ärztekammer in Deutschland verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist dementsprechend vom deutschen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Der Verein ist unabhängig und finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und erhält keinerlei materielle Unterstützung, weder von offiziellen noch von inoffiziellen Stellen. Der Verein hat am 21.12.2021 vom Finanzamt Dortmund einen Bescheid zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Erlangung der Steuerbefreiung erwirkt, der auch die Ausstellung von Rechnungen für Mitgliedsbeiträge zum Zweck der Vorlage beim Finanzamt zur Erlangung der entsprechenden Steuer ermöglicht Befreiung.